printlogo
http://www.ethz.ch/
Willkommen bei der Mobilitätsstelle der ETH Zürich
 
print
  
Deutsch English

Informationen für Institute

Kontakt

ETH Zürich
Mobilitätsstelle
Rämistrasse 101
HG F 23.1
8092 Zürich
Tel. +41 44 632 61 61
Fax +41 44 632 12 64
mobilitaet@rektorat.ethz.ch

Öffnungszeiten
Mo-Fr, 11:00-13:00 Uhr

Gebäudeplan

Weg zum Hauptgebäude (HG) der ETH Zürich

Welche Dienstleistungen bietet die Mobilitätsstelle an und welche Unterstützung können wir Ihnen und Ihren Studierenden bieten? Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die Mobilitätsstelle betreut Studierende, welche an einer anderen Universität eingeschrieben sind und ihren Abschluss erwerben, aber einen gewissen Teil des Studiums an der ETH Zürich machen, sowie ETH-Studierende, welche einen Teil des Studiums an einer anderen Universität machen. Dies kann im Rahmen eines Austauschprogrammes mit einer Partneruniversität geschehen, oder als Gaststudium. Zudem betreut die Mobilitätsstelle Studierende einiger spezieller Programme wie dem Bundesstipendium oder dem T.I.M.E. Doppeldiplomabkommen.

Der Grossteil der Studierenden, welche die Mobilitätsstelle betreut, nutzt den Austausch oder das Gaststudium für Kursbesuche. Viele Studierende kommen aber auch an die ETH Zürich oder gehen an eine Partneruniversität, um ein Forschungsprojekt oder eine Studienarbeit (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit) durchzuführen. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu dieser für Institute relevanten Art der Mobilität.

Ihr Institut betreut einen Studenten/eine Studentin von einer anderen Hochschule?

In vielen Fällen kann diese Person über die Mobilitätsstelle registriert werden. Voraussetzung ist, dass diese Person keinen Lohn erhält und dass der Aufenthalt an der ETH Zürich dem Studium dient (z.B. Bachelor-, Master-, und Diplomarbeit oder ein Forschungsprojekt). Folgendes Flussdiagramm soll Ihnen behilflich sein zu entscheiden, welches der korrekte Status ist: Ablaufschema.

Praktika bedingen gemäss Vorgaben der Behörden einen Praktikumsvertrag, einen Praktikumslohn und eine Arbeitsbewilligung und können deshalb nicht über die Mobilitätsstelle gehandhabt werden, sondern müssen über die Personalabteilung und IAESTE laufen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Mobilitätsstelle und/ oder an die Personalabteilung.

Wird eine Person über die Mobilitätsstelle registriert, so erfolgt eine Immatrikulation als Austausch- oder Gaststudierender. Folgende Übersicht über unsere Dienstleistungen zeigt Ihnen, was Sie und die Studierenden von uns erwarten können: Dienstleistungen der Mobilitätsstelle.

Bitte denken Sie unbedingt daran, sich frühzeitig mit der Mobilitätsstelle in Verbindung zu setzen! Dies bedeutet bei EU/EFTA-Bürgern mindestens 2 Monate vor dem geplanten Start an der ETH Zürich, bei Bürgern aus Drittstaaten, die ein Visum benötigen, mindestens 4 Monate vorher. Auf keinen Fall sollte ein Student oder eine Studentin selber ein Visumsgesuch einreichen, bevor die Mobilitätsstelle kontaktiert wurde. Ein falsch eingereichtes Visumsgesuch kann zu erheblichen Verzögerungen führen.

Beachten Sie, dass Austausch- und Gaststudierende eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium bekommen. Für eine Anstellung neben dem Studium (z.B. als Hilfsassistent/-in) muss das Institut über die Personalabteilung eine Arbeitsbewilligung beantragen. Bitte beachten Sie, dass insbesondere die grösseren Mobilitäts- und Austauschstipendien in der Regel ab einem gewissen Nebenverdienst gekürzt werden. Die Studierenden sind in diesem Fall verpflichtet, ihre Nebentätigkeit der Mobilitätsstelle zu melden.

Ihr Institut betreut einen ETH-Studenten/eine ETH-Studentin, welche z.B. einen Teil der Masterarbeit an einer anderen Universität schreibt?

Wenn es sich bei dieser Hochschule um eine Partneruniversität der ETH Zürich handelt, kann der Student/die Studentin allenfalls über ein Austauschprogramm an die Partneruniversität gehen. Er/sie profitiert dann von organisatorischer Unterstützung durch die Mobilitätsstellen der ETH Zürich und der Partneruniversität, von einem Gebührenerlass an der Partneruniversität und in gewissen Fällen gibt es auch ein Austauschstipendium. Verweisen Sie interessierte Studierende einfach an uns.

Austauschverträge abschliessen

Hat Ihr Institut engen Kontakt zu einer Hochschule im Ausland, mit welcher die ETH Zürich bis jetzt kein Austauschabkommen hat? Schicken Sie ETH-Studierende für Projekte an diese Hochschule und empfangen Sie auch Studierende dieser Hochschule an der ETH Zürich? Dann besteht allenfalls die Möglichkeit, dass ein Austauschabkommen mit dieser Hochschule aufgebaut werden kann, so dass die Studierenden von den entsprechenden Vorteilen profitieren können. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Leiterin der Mobilitätsstelle, Dr. Angelika Wittek.

Mobilität für Dozierende und Mitarbeiter

Innerhalb von Erasmus gibt es auch die Möglichkeit, dass Dozierende und Mitarbeiter finanziell unterstützt werden können für einen Aufenthalt an einer Partneruniversität. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Weitere Informationen finden Sie auf
folgender Seite.

Important Note:
The content in this site is accessible to any browser or Internet device, however, some graphics will display correctly only in the newer versions of Netscape. To get the most out of our site we suggest you upgrade to a newer browser.
More information

© 2013 ETH Zürich | Impressum | Disclaimer | 19.5.2011
top